Telefongebührenvergünstigung |
| Die Telekom erteilt Gebührenvergünstigung, wenn die Voraussetzungen für eine Rundfunkgebührenbefreiung vorliegen. Dieser monatl. Sozialtarif beträgt 15,74 DM. Für Behinderte, bei denen ein Grad der Behinderung von 90 vorliegt, beträgt er 19,78 DM. Zur Beantragung sind jeweils die Nachweise der Rundfunkgebührenbefreiung bzw. der Behinderung vorzulegen. Studenten, die BaföG beziehen, benötigen zur Beantragung nur noch den BaföG-Bescheid. Nähere Auskünfte zu den Voraussetzungen erhalten Sie über die Infotelefone der Bürgerämter. | ||
| Bürgeramt Bleichstraße
Info-Telefon 0681/905-1499 |
Bürgeramt im Bezirksamt Burbach
Info-Telefon 0681/905-4747 |
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| Bürgeramt im Bezirksamt Halberg
Info-Telefon 0781/905-4513 |
Bürgeramt der Bezirksverwaltung
Dudweiler
Info-Telefon 06897/797-230 |
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