| Die Zulassungsstelle informiert |
Die
Altauto-Verordnung![]() |
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Ab wann? |
1. April 1998 |
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Welche Fahrzeuge? |
PKWs mit bis zu acht Sitzplätzen - ausser dem Fahrersitz |
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Was ist bei einer
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Verwertungsnachweis, falls das
Fahrzeug der Verwertungs zugeführt wurde -
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Wo gibt's den
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Bei den anerkannten Verwertungsbetrieben. |
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Wo gibt's die Verbleibserklärung? |
Bei einer der Sammelstellen (Werkstätten). Formulare hält auch die Info der Kfz-Zulassungsstelle bereit. |
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Was ist bei einer vorübergehenden Stillegung zu beachten? |
Die Vorlage des Verwertungs- bzw.
Verbleibsnachweises ist nur dann erforderlich, wenn das Fahrzeug nicht
mehr in den Verkehr gelangt, d.h. verschrottet wird.
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Was passiert, wenn kein Verwertungsnachweis bzw.keine Verbleibserklärung vorgelegt wird? |
Die Zulassungsstelle muß dies dem Ordnungsamt mitteilen. Von dort wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. |
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