Die Zulassungsstelle informiert

Die Altauto-VerordnungAuto

Ab wann?

1. April 1998

Welche Fahrzeuge?

PKWs mit bis zu acht Sitzplätzen - ausser dem Fahrersitz

Was ist bei einer
endgültigen Abmeldung vorzulegen?

Verwertungsnachweis, falls das Fahrzeug der Verwertungs zugeführt wurde -
Verbleibserklärung, falls das Fahrzeug nicht verwertet wurde

Wo gibt's den
Verwertungsnachweis?

Bei den anerkannten Verwertungsbetrieben.

Wo gibt's die Verbleibserklärung?

Bei einer der Sammelstellen (Werkstätten). Formulare hält auch die Info der Kfz-Zulassungsstelle bereit.

Was ist bei einer vorübergehenden Stillegung zu beachten?

Die Vorlage des Verwertungs- bzw. Verbleibsnachweises ist nur dann erforderlich, wenn das Fahrzeug nicht mehr in den Verkehr gelangt, d.h. verschrottet wird.
Nach Ablauf eines Jahres gilt das Fahrzeug allerdings als endgültig abgemeldet. Die Vorlage der Erklärung bzw. des Nachweises ist spätestens dann erforderlich.
Beim Verkauf eines stillgelegten Fahrzeuges empfiehlt sich eine Mitteilung an die Zulassungsstelle, da sonst die Verpflichtung des bisherigenn Halters zur Vorlage des Nachweises bestehen bleibt.

Was passiert, wenn kein Verwertungsnachweis bzw.keine Verbleibserklärung vorgelegt wird?

Die Zulassungsstelle muß dies dem Ordnungsamt mitteilen. Von dort wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.


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