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Bezirksbürgermeister
Günter Prell (SPD)
Rathaus St. Johann
66104 Saarbrücken
guenter.prell-bezirksbuergermeister@saarbruecken.de
Fax.-Nr. 0681/905 1286
Telefon Nr. 0681/905-1328, 1300
Bezirksratsmitglied seit 1979
Bezirksbürgermeister von 1984 bis 1989
von 1989 bis 1994
von 1994 bis 1999
von 1999 bis heute


Günter Prell

Guten Tag, Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger !

Ich begrüße Sie herzlich im Stadtbezirk Mitte der Landeshauptstadt Saarbrücken und freue mich, Ihnen einen kleinen informativen Einblick in meine Arbeit als Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Mitte geben zu dürfen.

Als Bezirksbürgermeister repräsentiere ich den Stadtbezirk Mitte mit den Stadtteilen:

Stadtteil Einwohner
Alt-Saarbrücken 19.632
St. Arnual 9.417
St. Johann 30.240
Eschberg 6.776
Malstatt 27.953

und damit ca. 94.000 Einwohner der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Ich bin gleichzeitig Vorsitzender des Bezirksrates Mitte, dies bedeutet, dass ich die Sitzungen des Bezirksrates Mitte vorbereite, leite und auch nachbereite.

Meine Stellvertreterin ist die Bezirksbeigeordnete Helga Riedel (CDU)

Der Bezirksrat hat 21 Mitglieder. Davon in der

CDU-Fraktion 10 Mitglieder
SPD-Fraktion 9 Mitglieder
Bündnis 90/Die Grünen 2 Mitglieder

Zwischen der SPD-Fraktion und dem Bündnis 90/Die Grünen besteht eine Kooperation.

Die Amtszeit des Bezirksbürgermeister und Bezirksrates beträgt 5 Jahre.

Die Aufgaben des Bezirksbürgermeisters, sind im Kommunalselbstverwaltungsgesetz (Kommunalverfassung) niedergeschrieben. Danach nimmt der Bezirksbürgermeister die Belange seines Stadtbezirkes und den dazugehörigen Stadtteilen wahr. Ihm obliegt die repräsentative Vertretung im Stadtbezirk und den Stadtteilen.

Er ist daher auch befugt, Anträge, Eingaben und Beschwerden entgegenzunehmen.

Im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben kann der Bezirksbürgermeister mit dem Bezirksrat Mitte zu all den Stadtbezirk betreffenden Fragen Vorschläge unterbreiten und Empfehlungen abgeben. Darüber hinaus ist er mit dem Bezirksrat in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, zu hören.

In bestimmten Angelegenheiten entscheidet der Bezirksrat, auf Vorlage des Bezirksbürgermeisters, sofern Haushaltsmittel bereitstehen.
Dies sind z. B.:

  • Unterhaltung, Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Kinderspielplätze
  • Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Aus- und Umbau sowie der Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen
  • Pflege des Ortsbildes
  • Förderung von Vereinen und Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Stadtbezirk
  • Förderung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk
  • Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtbezirk

Zum Abschluss möchte ich Ihnen in einem Diagramm kurz darstellen, welchen Weg eine Eingabe, ein Vorschlag, eine Beschwerde oder ein Antrag von Ihnen an mich innerhalb der Verwaltung nimmt.

In vielen Fällen können Eingaben von Ihnen auf dem "kleinen Dienstweg" direkt mit dem Fachamt erledigt werden. Bei größeren Anliegen müssen jedoch die jeweils zuständigen Gremien über Ihr Anliegen entscheiden.