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Einführung des Euro bei Stadtverwaltung Saarbrücken

 
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Euro

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Zum 1. Januar 2002 verliert die D-Mark ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungs-mittel, der Euro wird alleinige Währung in Deutschland. Bescheide, zum Beispiel für Müllabfuhr, Straßenreinigung, Grundsteuer usw., werden ab diesem Zeitpunkt nur noch in Euro ausgestellt.

Festsetzung der Steuern, Gebühren, Abgaben und Entgelte in Euro

Fast alle Steuer- und Gebührensatzungen sowie Entgeltekataloge sind zwischenzeitlich auf Euro umgestellt. Unproblematisch ist die Umstellung dort, wo lediglich eine Umrechnung von D-Mark und Pfennig in Euro und Cent erfolgt. Eine große Anzahl der Vorschriften enthält jedoch so genannte Signalbeträge, die auf glatte D-Mark-Beträge lauten. Diese Signalbeträge dienen der besseren Handhabung zum Beispiel im Barzahlungsbereich, oder dort, wo Automaten zum Einsatz kommen. Hier ist es erforderlich, die umgerechneten Beträge zu glätten.

Würde man zum Beispiel die Gebühren für eine halbe Stunde Parken im Innenstadtbereich von zur Zeit einer D-Marknach dem amtlichen Kurs umrechnen, so müsste man ab dem 1. Januar 51 Cent in die Parkuhren werfen. Da dies nicht sehr praktisch ist, wird die Gebühr für eine halbe Stunde Parken im Innenstadtbereich ab 1. Januar 2002 nur 50 Cent betragen. Das bedeutet eine Senkung der Gebühren um einen Cent. Dies gilt allerdings nur für die städtischen Parkplätze und nicht für die Parkhäuser, da diese von anderen, privaten Gesellschaften unterhalten werden.

Die Preise für Einzelkarten für Jugendliche und Erwachsene für den Besuch der Hallen- und Freibäder wurden geringfügig nach oben geglättet, dafür werden Saison- und Jahreskarten angeboten, die erheblich günstiger werden.

Durch Rundung und Glättung kommt es zwangsläufig zu Abweichungen gegenüber den jetzigen Beträgen; - jedoch sowohl nach oben, als auch nachunten. Die neuen Euro-Beträge sind so festgesetzt, dass der Bürger insgesamt nicht zusätzlich belastet wird.

Anders ist es bei Beträgen, die überwiegend nicht bar gezahlt werden. Hier ist eine Glättung nicht unbedingt erforderlich. Gebühren, die der Zweckverbandes Kommunale Entsorgung (ZKE) für Abwasser, Abfallentsorgung und Straßenreinigung erhebt, werden zum Beispiel ab dem 1. Januar 2002 mit dem amtlichen Kurs von einem Euro gleich 1,95583 D-Mark (1 EUR = 1,95583 DM) exakt umgerechnet. Eine Glättung der Beträge erfolgt hier Bereich nicht, so dass es nicht zu finanziellen Nachteilen kommt.


Sehen Sie hier einige Beispiele Städtischer Abgaben, Gebühren, Entgelte in Euro
(pdf-Datei)


Was ändert sich für den Bürger ab 1. Januar 2002

Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2002 ergehen nur noch in Euro, Abgaben und Entgelte werden nur noch in Euro erhoben.


Die städtischen Parkscheinautomaten werden im Laufe der ersten Januarwoche 2002 nach und nach endgültig auf den Euro umgestellt. Ab 1. Januar 2002 kann an den noch nicht umgestellten Automaten wahlweise mit D-Mark oder Euro gezahlt werden, nach der Umstellung dann nur noch mit Euro.

Die Umstellung der Parkuhren erfolgt in der ersten und zweiten Januarwoche 2002. Bis zur Umstellung sind die Parkgebühren an den betreffende Parkuhren in D-Mark zu zahlen, danach in Euro. Ab dem neuen Jahr können Überweisungen nicht mehr in D-Mark erfolgen. Auch im Bar-Zahlungsbereich sind bei der Stadtverwaltung nur noch Zahlungen in Euro vorgesehen. Der Aufwand einer Art "Doppelwährungsphase" ist bei Kommunen zum einen aufgrund der Einhaltung rechtlicher Vorgaben sehr hoch. Zum anderen gelten bei der öffentlichen Hand geglättete Beträge, die durch Rechtsnormen oder Verwaltungs-bestimmungen festgelegt worden sind. Das ist ein Unterschied zum Handel, wo Preise genau nach der vorgeschriebenen Umrechnungsformel umgerechnet werden und meist auf zwei Nachkommastellen festgesetzt sind.

Werden die in öffentlichen Verwaltungen geltenden geglätteten Beträge mit D-Mark bezahlt, so muss zunächst der D-Mark-Einzahlungsbetrag in Euro umgerechnet werden und dann durch Abzug des zu zahlenden Euro-Betrages der Rückgabebetrag in Euro und Cent ermittelt werden. Dabei wird es sich sehr häufig um zweistellige Cent-Beträge handeln. Dieser Vorgang ist fehleranfällig und setzt im Übrigen voraus, dass in ausreichender Menge sonst nicht benötigte Euro- und vor allem Cent-Münzen vorgehalten werden müssen. Nicht zuletzt kann es durch das zeitaufwendige Umrechnen der Beträge zu erhöhten Wartezeiten an den Zahlstellen kommen. Die Annahme von D-Mark würde somit dem Sinn der Glättung der Beträge, nämlich einer Vereinfachung des Barzahlungsverkehrs, zuwider laufen. Eine Abwicklung des Barzahlungsverkehrs in Euro hingegen ermöglicht eine schnelle, effektive und transparente Umsetzung der neuen auf Euro lautenden rechtlichen Bestimmungen ohne Warteschlangen durch Umrechnungen an den Kassen.

Ein Tipp: Viele Vorsprachen bei der öffentlichen Verwaltung sind nicht an einen bestimmten Termin gebunden. Um den Anfangsproblemen der Umstellung im neuen Jahr zu entgehen, ist es sinnvoll, verschiedene Erledigungen (z. B. Beantragung von Personalausweisen, Zulassung von Fahrzeugen etc.) noch ins alte Jahr oder aber in die zweite Januarhälfte 2002 zu verlegen.

UND: An Heiligabend und Silvester bleibt die Stadtverwaltung wie in den vergangenen Jahren geschlossen. Nach den Weihnachtsfeiertagen wird donnerstags und freitags zu den üblichen Zeiten geöffnet sein. Lediglich die Bürgerämter und Zulassungsstellen werden an beiden Tagen für den Publikumsverkehr geschlossen, da die EDV-Systeme auf den Euro umgestellt werden müssen. Für dringende Angelegenheiten wird jedoch beim Bürgeramt Mitte ein Notdienst eingerichtet.


Links :
Der Eurorechner
Europäische Zentralbank
EU Infos zum Euro
EURO.de


 
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