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Kurstadt Braunfels
bekam die Goldenen Sterne der Partnerschaft
Ehrung durch die Europäische Kommission
Braunfels (ki). Im Jahr ihres
750jährigen Bestehens erhielt die Stadt Braunfels die "Goldenen Sterne
der Partnerschaften 1996", einen Preis der Europäischen Kommission.
Bedacht wurden auch die Partnerstädte Eeklo (Belgien), Bagnols (Frankreich),
Newbury (England) und Kiskunfélegyháza (Ungarn) sowie
Feltre (Italien) und Carcaixent (Spanien) für ein Forum zu dem Thema
"Die Probleme der Jugendlichen im 20. Jahrhundert". Diese Veranstaltung
fand im Rahmen der Aktion "Jugend für Europa" im vergangenen Jahr in
Eeklo statt, nachdem auch andere Partnerstädte schon mehrere Male die
Organisation übernommen hatten.
Jugendliche aus Braunfels nahmen an all diesen Veranstaltungen unter
der Federführung des Partnerschaftsringes teil.
Insgesamt wurden zehn Partnerschaftsaktionen, an denen 54 Gemeinden
der Europäischen Union sowie aus Mittel- und Osteuropa teilgenommen
haben, mit diesem Preis ausgezeichnet.
Erster Stadtrat Reiner Seuling und Hartmut Müller vom Partnerschaftsring
Braunfels nahmen in Vertretung für Bürgermeister Dieter Schmidt und
Günter Jakob, Vorsitzender des Partnerschaftsringes, den Preis aus den
Händen von dem Generalsekretär der Kommission, David F. Williamson,
in Senigallia (Italien), entgegen.
Als Beitrag zu den Kosten für die Anreise und den Aufenthalt gewährte
die Europäische Kommission der Stadt Braunfels einen Zuschuß.
Eine Jury aus Vertretern der Europäischen Kommission, des Europäischen
Parlaments, des Rats der Gemeinden und Regionen Europas und dem Weltbund
der Partnerstädte war am 23. September auf Einladung der Kommission
in Brüssel zusammengetreten, um die Preisträger der "Etoiles d'Or du
Jumelage - Goldene Sterne der Partnerschaft" zu bestimmen.
Der erstmalig 1993 und dieses Jahr zum vierten Mal verliehene Preis
geht an Gemeinden, die sich in herausragender Weise um die Förderung
von Städtepartnerschaften für die europäische Einigung und die Annäherung
der Bürger eingesetzt haben.
Copyright 1996 (c) 30.10.96 WNZ
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