Ruhestörung durch Rasenmähen
Aufgrund der vermehrten Zahl von Beschwerden und Anzeigen, die sich auf die Ruhestörung durch Rasenmähen beziehen, wird seitens der Stadtverwaltung auf folgendes hingewiesen:
Das Rasenmähen ist durch die "Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm" vom Hessischen Innenminister geregelt worden. Hiernach ist das Rasenmähen mit motorbetriebenen Geräten grundsätzlich nur an Werktagen (Mo. bis Sa.) gestattet. Während der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr) und der Nachtruhe (19.00 bis 07.00 Uhr) ist das Rasenmähen verboten.
Die Bevölkerung wird eindringlich darum gebeten, die entsprechenden Zeiten einzuhalten. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Vorschriften als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 10.000 DM geahndet werden können.
Der Bürgermeister der Stadt Braunfels