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Fertigstellungbeschluß Straßenausbau "Sälzerweg" Braunfels

Der Magistrat der Stadt Braunfels hat in seiner Sitzung am 02-07-2001 durch Beschluss festgestellt, dass die Straße „Sälzerweg" zwischen den Einmündungen "Solmser Straße" und "Stettiner Weg" im Stadtteil Braunfels im Sinne des § 11 Abs. 9 KAG des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBI l S. 225) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1998 (GVBI l S. 562) und des § 6 Abs. 2 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Braunfels vom 16.12.1992 in Kraft getreten am 01.01.1993, endgültig ab dem 09.05.2000 fertiggestellt ist.

Der Beitragspflicht unterliegen die durch diese Straße erschlossenen Grundstücke (§ 6 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Braunfels). Die Eigentümer dieser Grundstücke werden durch besonderen Bescheid zu den endgültigen Straßenbeiträgen herangezogen.

Die Stadt Braunfels trägt gem. § 11 Abs. 3 KAG und § 3 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Braunfels 50 % des Kostenaufwands.

35619 Braunfels, den 05.07.2001

Der Magistrat der Stadt Braunfels

gez. Schmidt,

Bürgermeister

zurück Artikel vom 09.07.01


 

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