Öffentliche Steuer- und Gebührenmahnung für das I. Quartal 2002
Die Stadtkasse Braunfels macht darauf aufmerksam, daß am 15.02.2002 folgende Steuern und Gebühren fällig waren.
Grundsteuer A und B - I. Quartal 2002
Müllabfuhrgebühren - I. Quartal 2002
Gewerbesteuervorauszahlung - I. Quartal 2002
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Einrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
01.03.2002
an die Stadtkasse Braunfels zu zahlen.
Nach den 01.03.2002 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren schriftlich gemahnt. Die Mahngebühren betragen
bis zu 250,-- €, einschl. 5,-- €
bis zu 500,-- €, einschl. 10,-- €
bis zu 2.500,-- €, einschl. 22,50 €
bis zu 5.000,-- €, einschl. 37,50 €
von dem Mehrbetrag für je 5.000,-- €, 22,50 €
Auf die erhobenen Mahngebühren kann grundsätzlich nicht verzichtet werden. Weiterhin wird folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet - 1 v.H.
Falls auch nach der Mahnung keine Zahlung erfolgt, werden die Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Hess. VwVG) zwangsweise eingezogen.
Insbesondere bitten wir zu beachten, daß Gewerbesteuerabschlußzahlungen sowie Erschließungs- Wasseranschluß- und Kanalanschlußbeiträge innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides in voller Höhe fällig sind.
Wir weisen darauf hin, daß die Einlegung von Rechtsmitteln gegenüber einem der vorgenannten Bescheide nicht von der gesetzlichen fristgerechten Zahlungsverpflichtung entbindet.
Abschließend möchten wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen nochmals eingehend bitten, bei Zahlung ihrer Abgaben unbedingt die Steuerkonto-Nr. und den Verwendungszweck sowie gut lesbar
den Absender anzugeben.
Stadtkasse Braunfels