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Das Bürgerbüro der Stadt Braunfels informiert: Grenzübertritt mit vorläufigem Personalausweis

Das Bundesministerium des Inneren weist erneut darauf hin, dass zu Reisezwecken in verschiedene Länder keine vorläufigen Personalausweise verwendet werden sollen, weil diese im grenzüberschreitenden Verkehr von anderen Staaten nicht anerkannt werden.

Zu diesen gehören z.B. Slowenien, Kroatien und die Türkei.

Bei dem vorläufigen Personalausweis handelt es sich in erster Linie um ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Personalausweispflicht in Deutschland.

Antragsteller, die mit dem vorläufigen Personalausweis verreisen möchten, haben sich deshalb über Einreisebestimmungen in ein fremdes Land selbst zu informieren.

Oftmals werden auch Einreisebestimmungen kurzfristig und einseitig geändert.

Informationen können abgerufen werden unter:

www.auswärtiges-amt.de

(Länder- und Reiseinformationen, Name des jeweiligen Landes, Einreisebestimmungen).

Bürgerbüro Braunfels

zurück Artikel vom 20.09.01


 

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