Anmeldung zur Hundesteuer
Sehr geehrte Hundebesitzer,
die Stadtverwaltung möchte alle Hundebesitzer, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, auffordern, dies in den nächsten Tagen nachzuholen.
Neu angeschaffte Hunde müssen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme angemeldet werden. Wenn der Hund dem Hundehalter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist, muß er innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, angemeldet werden.
Anmeldungen werden im Braunfelser Rathaus, Steueramt, Hüttenweg 3, Zimmer 13, aufgenommen.
Da man davon ausgeht, daß für etwa 30 Prozent der in der Gemeinde lebenden Hunde keine Hundesteuer gezahlt wird, hat der Magistrat die Beauftragung eines Unternehmens zur Feststellung des tatsächlichen Hundebestandes kürzlich diskutiert.
Falls nicht angemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem hat die Gemeinde die Möglichkeit Bußgelder festzusetzen.