Die Stadtverwaltung informiert: Beseitigung verkehrsgefährdender Gehölze und Hecken
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer und sonstige Verpflichtete für Pflegemaßnahmen von Gehölzen und Hecken, die sich auf Ihrem Grundstück befinden, verantwortlich sind.
Gehölze und Hecken, die in den Gehweg oder Straßenraum hineinragen, stellen eine Gefahr für den Fußgänger- und Straßenverkehr dar, sofern sie
- die Sicht behindern,
- Verkehrsschilder verdecken,
- ein Kollisionsrisiko darstellen, da ein zu geringer Abstand von der Fahrbahn besteht und
- sie derart in den Straßenraum hineinragen, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgänger- bzw. Straßenverkehrs stark nachteilig beeinträchtigen.
In diesen Fällen ist der Gehweg in einer lichten Höhe von 2,50 m und die Fahrbahn in einer lichten Höhe von 4,50 m freizuhalten. Gehölze, die in den Gehweg hineinragen sind bis an die Grundstücksgrenze und mindestens 0,75 m vom Fahrbahnrand zurückzuschneiden.
Die Grundstückseigentümer sowie sonstige Verpflichtete haben dafür Sorge zu tragen, dass solche Gefahren abgewehrt werden.
Kommen diese ihrer Verpflichtung nicht nach, so werden die erforderlichen Maßnahmen durch die Straßenbauverwaltung durchgeführt und die entstandenen Kosten den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt.