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Die Stadt Braunfels informiert - Wofür eine Hausnummer?

Der Eigentümer eines Grundstückes mit dazugehörenden Gebäude ist dazu verpflichtet, an dem Gebäude eine von der Straße aus gut sichtbare Hausnummer anzubringen. Notfalls muß die Hausnummer am Grundstückseingang angebracht werden. Die gesetzliche Verpflichtung, eine Hausnummer anzubringen, ergibt sich aus dem Baugesetzbuch.

Hausnummern sind wichtiger als sie auf den ersten Blick erscheinen.

Sie sollen einen besseren Überblick über das Stadtbild schaffen. Es sollte beachtet werden, daß das Anbringen der Hausnummern auch für die Bewohner einen sehr großen Wert hat:

In einem Notfall, wird es so z.B. Rettungskräften (Ärzte), der Feuerwehr und Polizei erleichtert, schnell am Einsatzort zu sein und schnelle Hilfe zu leisten. Dies kann in manchen Fällen lebensrettend sein.

Die Grundstückseigentümer, Mieter oder sonstige Personen werden gebeten sich zu vergewissem ob auch an ihrem Gebäude eine entsprechende Hausnummer angebracht ist.

Beim Anbringen soll eine ausreichende Größe und eine eventuelle Beleuchtungseinrichtung berücksichtigt werden.

Stadt Braunfels

zurück Artikel vom 02.04.01


 

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