Kfz-Zulassungen in Braunfels ab 02.07.2001 möglich
Ab Montag, dem 02.07.2001 können alle Fahrzeughalter, die in Braunfels wohnen, einen Großteil aller Vorgänge im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeug-Zulassung im Bürgerbüro der Stadt Braunfels erledigen.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um die
- Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Wiederzulassung auf den gleichen Halter (mit und ohne Umkennzeichnung)
- Umschreibung innerhalb des Lahn-Dill-Kreises (Fahrzeug zugelassen oder vorrübergehend stillgelegt) mit und ohne neues Kennzeichen
- Umschreibung von außerhalb mit und ohne Halterwechsel (Fahrzeug zugelassen oder vorrübergehend stillgelegt)
- Stilllegung/Abmeldung
- Anschrifts-/Namensänderung
- Umkennzeichnung von L, WZ oder DIL auf LDK oder bisheriges Kennzeichen soll in ein anderes geändert werden
- Wunschkennzeichen, nach vorheriger Rücksprache mit dem Bürgerbüro
Die Fahrzeughalter werden gebeten, die erforderlichen Papiere mitzubringen:
Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Abmeldebescheinigung, Personalausweis oder Reisepaß (auch der vertretenden Person), Vollmacht der Vertretung, Kfz-Kennzeichen, Versicherungskarte (Doppelkarte), gültige Haupt- und Abgasuntersuchung, bei Firmenzulassung Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung, bei Zulassung auf einen Minderjährigen die Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mit Personalausweis.
Einige Angelegenheiten können allerdings nur bei der Zulassungsstelle des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar erledigt werden:
- Fahrzeugbrief abhanden gekommen, voll geschrieben oder aus sonstigen Gründen neu zu erstellen
- Fahrzeugschein oder Schilder abhanden gekommen
- Technische Änderungen (auch Oldtimerkennzeichen)
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Rotes Kennzeichen
Erst- und Wiedererfassung mit Fahrzeugbrief (bei Vollabnahme, Neuausstellung des Fahrzeugbriefes und Gutachten nach § 21 StVZO)
- Vorgänge mit sicherungsübereigneten Fahrzeugbriefen (z. B. Leasingfahrzeuge),
- ausgenommen Änderung der Halterdaten ohne Namensänderungen,
- Saisonkennzeichen
- In Ziffer 33 des Fahrzeugscheines ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich
Für weitere telefonische Auskünfte stehen Ihnen Frau Klug (Tel.: 06442/303-72) oder Frau Wilfling (Tel.: 06442/303-13), Bürgerbüro der Stadt Braunfels, gerne zur Verfügung.