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Kfz-Zulassungen in Braunfels ab 02.07.2001 möglich

Ab Montag, dem 02.07.2001 können alle Fahrzeughalter, die in Braunfels wohnen, einen Großteil aller Vorgänge im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeug-Zulassung im Bürgerbüro der Stadt Braunfels erledigen.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um die

- Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

- Wiederzulassung auf den gleichen Halter (mit und ohne Umkennzeichnung)

- Umschreibung innerhalb des Lahn-Dill-Kreises (Fahrzeug zugelassen oder vorrübergehend stillgelegt) mit und ohne neues Kennzeichen

- Umschreibung von außerhalb mit und ohne Halterwechsel (Fahrzeug zugelassen oder vorrübergehend stillgelegt)

- Stilllegung/Abmeldung

- Anschrifts-/Namensänderung

- Umkennzeichnung von L, WZ oder DIL auf LDK oder bisheriges Kennzeichen soll in ein anderes geändert werden

- Wunschkennzeichen, nach vorheriger Rücksprache mit dem Bürgerbüro

Die Fahrzeughalter werden gebeten, die erforderlichen Papiere mitzubringen:

Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Abmeldebescheinigung, Personalausweis oder Reisepaß (auch der vertretenden Person), Vollmacht der Vertretung, Kfz-Kennzeichen, Versicherungskarte (Doppelkarte), gültige Haupt- und Abgasuntersuchung, bei Firmenzulassung Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung, bei Zulassung auf einen Minderjährigen die Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mit Personalausweis.

Einige Angelegenheiten können allerdings nur bei der Zulassungsstelle des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar erledigt werden:

- Fahrzeugbrief abhanden gekommen, voll geschrieben oder aus sonstigen Gründen neu zu erstellen

- Fahrzeugschein oder Schilder abhanden gekommen

- Technische Änderungen (auch Oldtimerkennzeichen)

- Kurzzeitkennzeichen

- Ausfuhrkennzeichen

- Rotes Kennzeichen

Erst- und Wiedererfassung mit Fahrzeugbrief (bei Vollabnahme, Neuausstellung des Fahrzeugbriefes und Gutachten nach § 21 StVZO)

- Vorgänge mit sicherungsübereigneten Fahrzeugbriefen (z. B. Leasingfahrzeuge),

- ausgenommen Änderung der Halterdaten ohne Namensänderungen,

- Saisonkennzeichen

- In Ziffer 33 des Fahrzeugscheines ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich

Für weitere telefonische Auskünfte stehen Ihnen Frau Klug (Tel.: 06442/303-72) oder Frau Wilfling (Tel.: 06442/303-13), Bürgerbüro der Stadt Braunfels, gerne zur Verfügung.

zurück Artikel vom 28.06.01


 

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