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LOHNSTEUERKARTEN 2001 - Aufruf an alle Arbeitnehmer bzw. an alle Einwohner, die 2001 eine Lohnsteuerkarte erhalten haben

Alle für das Kalenderjahr 2001 ausgestellten Lohnsteuerkarten sind nach § 41 b (l) EStG. und den Vereinbarungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach Ablauf des Kalenderjahres 2001 dem Finanzamt zu übergeben. Dies gilt auch für die Lohnsteuerkarten derjenigen Arbeitnehmer,

- die ihre Lohnsteuerkarte nicht für den Lohnsteuerjahresausgleich oder die Einkommensteuerveranlagung benötigen,

- deren Lohnsteuerkarten -aus welchen Gründen auch immer-2001 ohne Eintragungen geblieben sind,

- die nur zeitweilig oder kurzfristig beschäftigt waren und aufgrund niedrigen Bruttoarbeitslohnes keine Löhnsteuerzu zahlen hatten.

Die Lohnsteuerkarten 2001 sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Stadt bzw. Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält.

Die Eintragungen in den Lohnsteuerkarten 2001 dienen der Ermittlung der den Wohnsitzländern zustehenden Zerlegungsanteile an der Lohnsteuer, also der Masse, die auf die einzelnen Gemeinden verteilt wird.

Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der Wohnsitzgemeinde und wirkt sich daher zum Nachteil aller Einwohner aus.

Wir bitten alle Lohnsteuerkarteninhaber, ihre Lohnsteuerkarte 2001 an das

Finanzamt Wetzlar, Frankfurter Straße 59, 35578 Wetzlar

oder an die

Stadtverwaltung Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels

zur Weiterleitung an das Finanzamt Wetzlar zu schicken bzw. abzugeben.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Bemühen.

Braunfels, im Februar 2002

Der Magistrat der Stadt Braunfels

zurück Artikel vom 05.02.02


 

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